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Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun: das Problem so bald wie möglich dem Verkäufer melden und einen Kaufnachweis vorlegen. Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien gewähren. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien