Von Ivo Killer · Mitgründer von Mikrix
NMN-Kapseln: ist die Reinheitsangabe nachprüfbar?
Eine Reinheitsangabe sieht aus wie eine Eigenschaft des Produkts. Sie ist es nicht. Sie ist das Ergebnis einer Messung an einer bestimmten Probe zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Solange die verkaufte Ware genau diese Probe ist, trägt die Zahl. Sobald zwischen Messung und Packung ein Verarbeitungsschritt liegt, trägt sie nicht mehr, jedenfalls nicht ohne Zusatzangaben. Bei NMN in Kapselform ist das der Regelfall, und der Punkt wird selten benannt.
Dieser Artikel behandelt ausschliesslich die analytische Seite: worauf sich eine Zahl bezieht, wo die Prüfkette reisst und was man fragen kann. Es geht nicht um Anwendung.
Worauf sich eine Reinheitsangabe bezieht
Geprüft wird bei NMN üblicherweise der Rohstoff, also das lose Pulver, wie es aus der Herstellung kommt. Das Labor bekommt eine Probe davon, untersucht sie und stellt einen Bericht aus. Wie so ein Bericht aufgebaut ist, steht im Artikel Das Analysezertifikat lesen.
Die Zahl in diesem Bericht sagt: In dieser Probe waren so und so wenige andere Stoffe. Sie sagt nichts darüber, was danach mit dem Material geschehen ist.
Das ist keine Spitzfindigkeit. Ein Prüfbericht ist immer chargenbezogen und immer zeitpunktbezogen. Beides zusammen ergibt die Prüfkette: eine Charge, eine Probe, ein Bericht, eine Nummer auf der Packung. Fehlt ein Glied, ist die Kette offen. Abbildung 1 stellt beide Fälle nebeneinander.
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Eigene Darstellung, Schema. Hergeleitet aus dem Chargen- und Zeitpunktbezug eines Prüfberichts: ein Bericht gilt für die beprobte Charge zum Zeitpunkt der Probenahme. Beim Konfektionieren entsteht mit dem Abfüllvorgang eine zweite Chargennummer, die kein Bericht mit der ersten verknüpft, solange sie niemand ausdrücklich zuordnet. Kein Abbild eines konkreten Betriebs und keines konkreten Prüfberichts.
Was beim Abfüllen dazukommt
Konfektionierte Ware enthält planmässig mehr als den Stoff selbst. Bei Kapseln sind das mindestens drei Dinge.
Die Hülle. Meist Gelatine oder Hydroxypropylmethylcellulose, kurz HPMC. Ein eigener Stoff mit eigenem Gewicht, kein Beiwerk.
Fliessmittel. Damit ein Pulver in einer Abfüllmaschine gleichmässig rieselt, werden Stoffe wie Siliciumdioxid oder Magnesiumstearat zugesetzt. Ohne sie schwankt die Abfüllmenge.
Füllstoffe. Ist die eingesetzte Stoffmenge kleiner als das Kapselvolumen, wird aufgefüllt, häufig mit mikrokristalliner Cellulose oder Reismehl.
Nichts davon ist zu beanstanden, alles davon ist Verfahrenstechnik. Es heisst nur: die fertige Kapsel ist ein Gemisch, und eine Reinheitsangabe für den Rohstoff beschreibt dieses Gemisch nicht.
Daraus entsteht eine Formulierung, die zweideutig ist. „Kapseln mit über 99 Prozent Reinheit” kann heissen, dass der eingesetzte Rohstoff diese Reinheit hatte. Oder dass die Kapsel zu über 99 Prozent aus NMN besteht. Das Zweite ist bei einer Kapsel praktisch ausgeschlossen, weil die Hülle allein schon dagegen spricht.
Warum eine Nachprüfung an der fertigen Ware schwierig ist
Man könnte einwenden: dann analysiert man eben die Kapsel. Technisch geht das, praktisch ist es aufwendig, und der Grund liegt in der Analytik selbst.
Bei der Kernspinresonanz, dem Verfahren hinter der Angabe 1H-NMR, erzeugt jeder wasserstoffhaltige Stoff in der Probe Signale. Cellulose, Stearate und Gelatine tun das ebenso wie NMN. Ihre Signale liegen teils in denselben Bereichen des Spektrums und überlagern die der gesuchten Substanz. Was am Rohstoff eine klare Zuordnung ist, wird im Gemisch zu einer Trennaufgabe.
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Schematische Darstellung, keine Messdaten und kein Abbild eines Prüfberichts. Signallagen aus Literaturverschiebungen: Nicotinamid-Ring und Ribose für NMN, Zuckerprotonen für Cellulose, lange Alkylketten für Stearate, breite Proteinsignale für Gelatine. Achsenrichtung nach Konvention, chemische Verschiebung delta in ppm von links nach rechts abnehmend. Linienform als Summe von Lorentz-Kurven, im Kopf der Komponente gerechnet. Beide Spektren teilen Achse und Höhenskala.
NMN Pulver von Mikrix als Forschungschemikalie, Reinheit >99 % per 1H-NMR, geprüft von der Limbach Analytics GmbH, Arotop Laboratorien Mainz. Größen und Preise →
Damit ändert sich die Art der Untersuchung. Aus einer Identitäts- und Gehaltsbestimmung am Reinstoff wird eine Analyse einer Zubereitung, mit Aufarbeitung der Probe, geeigneten Vergleichsstandards und einem Verfahren, das für genau diese Zusammensetzung geeignet ist. Das ist bei der Analyse von Mischungen allgemein üblich, es liegt bei konfektionierter Ware aber seltener öffentlich vor, weil der Aufwand höher ist.
Die praktische Folge: Wer eine Reinheitsangabe an konfektionierter Ware nachvollziehen will, findet meist keinen Bericht, der sich auf diese Ware bezieht, sondern nur einen zum eingesetzten Rohstoff.
Was das für den Chargenbezug bedeutet
Bei losem Material ist der Fall einfach. Die Chargennummer auf der Packung und die im Bericht sind dieselbe, dazwischen liegt nichts. Wer beide vergleicht, hat die Kette geschlossen.
Bei konfektionierter Ware gibt es zwei Chargen: die des Rohstoffs und die des Abfüllvorgangs. Ein Prüfbericht bezieht sich auf die erste, die Packung trägt oft nur die zweite. Ob und wie beide zusammenhängen, geht aus den Unterlagen nicht hervor, solange es niemand ausdrücklich angibt.
Das ist der eigentliche Punkt dieses Artikels, und er gilt über Kapseln hinaus für jede Form, bei der zwischen Prüfung und Verkauf ein Verarbeitungsschritt liegt.
Die Frage, die das klärt
Sie lässt sich in einem Satz stellen:
Bezieht sich die genannte Reinheit auf den eingesetzten Rohstoff oder auf die fertige Ware, und liegt zur zweiten ein eigener Prüfbericht vor?
Zwei Antworten darauf sind belastbar. Ein eigener Prüfbericht zur fertigen Ware ist die eine. Eine klare Auskunft, dass sich die Zahl auf den Rohstoff bezieht, ist die andere, und sie ist völlig in Ordnung, solange sie so gesagt wird.
Dieselbe Logik steht hinter der Prüfliste im Artikel NMN-Qualität erkennen.
Wie es sich hier verhält
Mikrix führt loses Pulver, in Beuteln und Dosen von 15 bis 250 Gramm. Zwischen dem geprüften Material und der versendeten Ware liegt kein Verarbeitungsschritt, deshalb bezieht sich das Analysezertifikat auf genau das, was in der Packung ist.
Das ist keine Aussage über andere Darreichungsformen und ihre Berechtigung. Es ist die Antwort auf die Frage oben, angewendet auf den eigenen Fall: die Zahl gilt der Ware, weil die Ware der geprüfte Stoff ist.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt Analytik und Chargenbezug. Er enthält keine Gesundheitsberatung, keine Verzehrempfehlung und keine Mengenangabe je Anwendung. NMN wird von Mikrix ausschliesslich als Forschungschemikalie vertrieben.